Unsere Satzung
Satzung Fanclub Treffpunkt Zebra´s Bergheim (Stand 01.06.2016)
§ 1 Name und Sitz
Der Fanclub wurde am 14.05.2016 gegründet, führt den Namen Treffpunkt Zebra´s Bergheim und hat seinen Sitz am Wohnort des 1. Vorsitzenden.
§ 2 Zweck des Fanclubs
• Der Fanclub bezweckt die Unterstützung der sportlichen Bemühungen und Interessen des MSV Duisburg, diesen zu repräsentieren und positiv darzustellen.
• Der Fanclub RuKan’er Zebras und seine Mitglieder sind verpflichtet, sich im Sinne der Fairness und des fairen Gedanken jederzeit sportlich fair und korrekt zu verhalten. Dies gilt sowohl während der Austragungen von Fußballspielen, als auch ausserhalb der Stadien in der Öffentlichkeit, sowie bei allen Veranstaltungen mit Bezug auf den MSV Duisburg. Jegliche Äusserungen, Handlungen und Gesten politischer oder rassistischer Art, ganz gleich welcher Ausrichtung, sowie Gewaltanwendung jeglicher Art sind verboten und können zum Ausschluss führen. Der Fanclub und all seine Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der jeweiligen Stadionordnung des gastgebenden Vereines.
• Der Strafenkatalog, der kleinere Verstösse ausserhalb der Satzung regelt und für alle Mitglieder gültig ist, wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
• Der Fanclub ist selbstlos tätig, er verfolgt keinerlei eigenwirtschaftlichen Interessen.
§ 3 Mitgliedschaft
• Mitglied des Fanclubs kann jede natürliche Person werden.
• Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat ein persönliches oder schriftliches Aufnahmegesuch zu stellen. Bei Minderjährigen, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch die Mitgliederversammlung per öffentlicher Abstimmung mit einfacher Mehrheit, in Ausnahmefällen während einer vereinsinternen Veranstaltung per öffentlicher Abstimmung mit einfacher Mehrheit, hier muss jedoch ebenfalls mindestens ein Vorstandsmitglied anwesend sein.
• Die Mitglieder des Fanclubs erlangen mit erfülltem 16. Lebensjahr Wahl- und Stimmrecht in allen, den Fanclub betreffenden, Angelegenheiten.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
• durch freiwillig erklärten Austritt
• durch Tod
• durch Ausschluss
Zusatz: Der gezahlte Beitrag für den laufenden Monat wird nicht zurückerstattet. Bereits darüber hinaus gezahlte Beiträge für Folgemonate werden dem ausscheidenden Mitglied ausgezahlt. Ansonsten bestehen keinerlei Ansprüche des scheidenden Mitglieds gegenüber dem Fanclub.
§ 5 Vorstand
• Der Vorstand muss aus Mitgliedern bestehen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
• Der Vorstand besteht aus:
• dem/der 1. Vorsitzenden
• dem/der 2. Vorsitzenden
• dem/der 1. Kassierer/in
• dem/der 1. Schriftführer/in
• Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.
• Dem Vorstand werden als Beisitzer ein/e 2. Kassierer/in und ein/e 2. Schriftführer/in zur Seite gestellt. Diese vertreten nur bei Abwesenheit und gehören nicht dem Vorstand an.
§ 6 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes
• Der Vorstand wird alle zwei Jahre in der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt geheim und bedarf einer einfachen Mehrheit der anwesenden wahlberechtigten Mitglieder. Sollten jedoch alle anwesenden Mitglieder mit einer öffentlichen Wahl einverstanden sein, so wird die Wahl öffentlich durchgeführt. Jeder Vorstandsposten wird einzeln gewählt.
• Die Wiederwahl eines Vorstandsmitglied ist unbegrenzt möglich.
• Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist in der nächsten Mitgliederversammlung ein Nachfolger zu wählen.
• Über sehr kurzfristige Sonderausgaben kann der Vorstand bis zu einem Betrag von 100 Euro entscheiden, sofern es das aktuelle Vermögen des Fanclubs gestattet.
• Der Vorstand fungiert als Bindeglied zwischen dem Fanclub RuKa’ner Zebras und dem MSV Duisburg und erstattet regelmässig den Mitgliedern Bericht.
§ 7 Aufnahmegebühr, Beitrag und Finanzen
• Die Mitglieder des Fanclubs sind verpflichtet, den Zweck des Fanclubs zu fördern und den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
• Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5 Euro pro Monat. Dieser wird im Regelfall auf der monatlichen Versammlung entrichtet.
• Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 19,02 Euro. Grins
• Das Mitglied, das länger als 3 Monate mit dem Beitrag im Rückstand ist, verliert sein Stimmrecht und erlangt dieses erst wieder, wenn es mindestens zwei komplette Monatsbeiträge gezahlt hat. Die eingegangene Verpflichtung des Mitgliedes wird hierdurch nicht berührt.
• Die Mitgliedsbeiträge werden ausschliesslich für interne gemeinschaftliche Zwecke des Fanclubs verwendet. Eintrittskarten für Fussballspiele, Kosten für Auswärtsfahrten etc. werden nicht finanziert.
• Über Ausgaben aus der Kasse des Fanclubs wird von der Mitgliederversammlung entschieden.
§ 8 Ausschluss
• Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es die Ziele und Interessen des Fanclubs gefährdet, gegen die Satzung verstösst oder länger als 6 Monate mit dem Beitrag in Rückstand ist. Der Ausschluss erfolgt nach Beschluss bei einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit. In schwerwiegenden Fällen (z.B. grober Verstoss gegen die Satzung) kann ein Mitglied vom Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
• Dem betroffenen Mitglied muss vor der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Dieses entfällt bei sofortigem Ausschluss durch den Vorstand.
• Sollte ein Mitglied aus dem Fanclub ausgeschlossen werden, so wird dieses angehalten, Kleidungsstücke mit Clublogo, die auf die Zugehörigkeit zum Fanclub RuKa’ner Zebras schliessen lassen, nicht mehr in der Öffentlichkeit zu tragen.
• Jeder Ausschluss ist schriftlich mit Datum und Uhrzeit des Ausschlusses zu verfassen und vom kompletten Vorstand zu unterschreiben.
§ 9 Mitgliederversammlung
• Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet monatlich statt.
• Der Vorstand ist jederzeit berechtigt, wenn dies die Fanclubinteressen erfordern, eine ausserordentliche Versammlung einzuberufen.
• Die Entlastung des Vorstandes findet nach einem Jahr der Tätigkeit per einfacher Mehrheit statt.
• Sind für eine Mitgliederversammlung wichtige Beschlüsse auf der Tagesordnung, sind die Mitglieder rechtzeitig im Vorfeld darüber zu informieren.
• Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
• Die Beschlussfassung in der Versammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Dies gilt nicht für einen Beschluss über den Ausschluss eines Mitgliedes und die Auflösung des Fanclubs, hier ist jeweils eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich .
§ 10 Formvorschrift
Alle Beschlüsse des Vereins, die einer Zweidrittel-Mehrheit bedürfen, sind schriftlich abzufassen und vom 1. Schriftführer sowie dem 1. Vorsitzenden zu unterschreiben. Sonderregelung siehe §8 Punkt 4 Ausschluss. Die Schriftstücke werden beim 1. Vorsitzenden hinterlegt.
§ 11 Auflösung
Die Auflösung des Fanclubs kann nur von der Mitgliederversammlung per Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden. Sollte ein Restvermögen bleiben, so wird dieses zu gleichen Teilen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.
Paragraphenfreier Zusatz: Zum Zweck schneller und unkomplizierter Information werden Mitglieder, die „Neue Medien“ nutzen, der nicht öffentlichen Facebookgruppe und WhatsApp-Gruppen hinzugefügt. Bitte diese regelmässig nutzen. Mitglieder ohne „Neue Medien“ werden anderweitig (telefonisch, per E-Mail) informiert.